Spenden und Kollekte

Kollekten sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gottesdienstes, auch und gerade in der Karwoche und in der Osterzeit. Gottesdienste finden zur Zeit anders statt als gewöhnlich – telefonisch digital oder per Post und auf vielen anderen Wegen…

Das hat gravierende Auswirkungen auf die Einrichtungen und Projekte, die auf Kollekten angewiesen sind. Und auch auch für die Projekte und Aufgaben in unserem Pfarrsprengel sind wir auf ihre Kollekte oder Spende angewiesen.

Wir sind dankbar für jeden Betrag, der als Spende diese Projekte erreicht. 

Spenden können Sie auf zwei Wegen:

Überweisung auf unser Gemeindekonto

Bankverbindung der Kirchengemeinden Brieselang, Bredow & Zeestow Kontoinhaber: KKV-Prignitz Havelland Ruppin
Bank: Evangelische Bank (BIC: GENODEF1EK1)
IBAN: DE61 5206 0410 1003 9099 13
Verwendungszweck: Rechtsträger, Name, Spendenziel z. B. „RT 1026, Max Mustermann, Spende für Arbeit mit Senioren“

Hinweise zum Verwendungszweck:
Damit wir die Überweisung richtig zuordnen können, geben Sie bitte als Verwendungszweck den Rechtsträger (siehe Informationen im nächsten Absatz), ihren Namen und den Spendenzweck (z.B. „Kollekte für die eigene Gemeinde am 12. April 2020“ an.


Die Codierung für die Kirchengemeinde:
Brieselang (RT 1003),
Bredow (RT 1026)
Zeestow (RT 1025)

Online spenden für die Kollekte der Landeskirche

Sie können Ihre Spende auch über das Spendenformular der EKBO geben unter www.ekbo.de/spenden und dort den jeweiligen Zweck der landeskirchlichen Kollekte auswählen.

Spendenbescheinigung für die Steuererklärung

Bei Spenden bis zu einem Betrag von 200 € reicht der Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug) als Spendenbescheinigung aus.
Die Spende von bis zu 200 € kann auch mehrmals jährlich getätigt werden, ohne dass eine Spendenbescheinigung erforderlich ist.

Falls eine Spendenbescheinigung gewünscht wird, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift im Verwendungszweck mit an oder kreuzen Sie bei ihrer Online-Spende das entsprechende Feld an.